ERBRECHT
Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt im Fachbereich Erbrecht
- insbesondere in der Erstellung von Einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten. Zudem berät Sie Herr Schranz bei der vorweggenommenen Erbfolge
beispielsweise hinsichtlich Ihres Unternehmens
oder der Übertragung von Grundbesitz. Nach einem Erbfall
macht er für Sie Ihre Erb- oder Pflichtteilsansprüche
bzw. Ansprüche aus Vermächtnissen
geltend. In diesem Fachbereich setzt sich Rechtsanwalt Schranz gerne für Sie ein.
Erbrecht
- Testamentserstellung,
- Erbverträge
- Testamentsvollstreckung
- vorweggenommene Erbfolge
- Vermögensübertragung/Schenkung zu Lebzeiten
- Enterbung
- Pflichtteilsentziehung
- gesetzlichen Erbfolge
- Ehegattenerbrecht
- Hausratsverteilung
- Berechnung und Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüche
- Ausschlagung einer Erbschaft
- Erbschein und Grundbuchberichtigung
- Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverwaltung bzw. Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Erbengemeinschaft
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft