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Erbrecht

ERBRECHT
Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt im Fachbereich Erbrecht - insbesondere in der Erstellung von Einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten. Zudem berät Sie Herr Schranz bei der vorweggenommenen Erbfolge beispielsweise hinsichtlich Ihres Unternehmens oder der Übertragung von Grundbesitz. Nach einem Erbfall macht er für Sie Ihre Erb- oder Pflichtteilsansprüche bzw. Ansprüche aus Vermächtnissen geltend. In diesem Fachbereich setzt sich Rechtsanwalt Schranz gerne für Sie ein.
Erbrecht
  • Testamentserstellung,
  • Erbverträge
  • Testamentsvollstreckung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Vermögensübertragung/Schenkung zu Lebzeiten
  • Enterbung
  • Pflichtteilsentziehung
  • gesetzlichen Erbfolge
  • Ehegattenerbrecht
  • Hausratsverteilung
  • Berechnung und Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüche
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Erbschein und Grundbuchberichtigung
  • Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten
  • Nachlassverwaltung bzw. Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Erbengemeinschaft
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
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