Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt im Fachbereich Erbrecht
- insbesondere in der Erstellung von Einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten. Zudem berät Sie Herr Schranz bei der vorweggenommenen Erbfolge
beispielsweise hinsichtlich Ihres Unternehmens
oder der Übertragung von Grundbesitz. Nach einem Erbfall
macht er für Sie Ihre Erb- oder Pflichtteilsansprüche
bzw. Ansprüche aus Vermächtnissen
geltend. In diesem Fachbereich setzt sich Rechtsanwalt Schranz gerne für Sie ein.