SCHEIDUNGS- und FAMILIENRECHT
Nicht jede Lebensgemeinschaft
oder Ehe
hält auf Lebenszeit. Ob im Streit
oder einvernehmlich suchen die Lebenspartner
nach Antworten hinsichtlich der gemeinsamen Kinder, der Eigentumsverhältnisse, bestehen Unterhaltsansprüche, wenn ja wie lange und in welcher Höhe. Rechtsanwalt Schranz weiß um die Probleme in dieser für alle Beteiligten nicht einfachen Zeit, berät und vertritt Sie.
Eheleute, Lebenspartner, Eltern
Betreuung in allen Fragen zu Eheschließung
- Trennung
- Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- Ehescheidung an sich mit allen Verbundsachen
- Trennungsunterhaltsansprüchen
- nachehelichen Unterhalt
- Unterhaltsansprüche von Kindern
- elterlichen Sorge
- Umgangsrecht
- Unterstützung bei Umgang mit Ämtern
- Abstammung
- Vermögensauseinandersetzung
- Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen
- Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Elternunterhaltsansprüche
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Lebenspartnerschaftsverträgen
- Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmacht