ARBEITSRECHT
In dem Fachbereich Arbeitsrecht steht Ihnen Herr Schranz sehr gern kompetent für die Erstellung von Arbeitsverträgen zur Verfügung. Darüber hinaus berät er Sie im Zusammenhang mit Kündigungen und Abmahnungen, sei es aus verhaltens-, personenbedingten- oder betrieblichen Gründen.
Herr Schranz erhebt für Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht und setzt Ihre Ansprüche bzw. deren Abgeltung durch. Herr Rechtsanwalt Matthias Schranz ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Ansprechpartner.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer,
Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte:
- Kündigung
- Vertretung bei Kündigungsschutzklagen
- Lohnklagen
- Mindestlohn
- Arbeitszeugnis
- Arbeitnehmerüberlassung
- Probleme am Arbeitsplatz wie beispielsweise Benachteiligung, Mobbing
- Abmahnung
- Gleichstellung und Schwerbehinderung
- Überprüfung und Gestaltung von Abfindungsangeboten und Aufhebungsverträgen
- Zulässigkeit von Befristungen
- Schwangerschaft/Elternzeit von Arbeitnehmern
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Rechtliche Beratung von Personalabteilungen, z. B. zu Kündigungen, Abmahnungen
- Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände
- Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
- Beratung in Betriebsverfassungsrecht
- Beratung und Vertretung in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
- Eingruppierung und sonstige Ansprüche aus Tarifverträgen
- Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan